Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Rohrtechinliner, Inhaber Tohid Bahari Goli, Tulpenstraße 13, 30167 Hannover
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Leistungen der
Rohr- und Kanalreinigung, der Kanaluntersuchung, der Dichtheitsprüfung und der
Kanalsanierung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar,
sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den
Auftraggeber zustande. Die Annahme kann in Textform oder durch die widerspruchslose
Entgegennahme der Leistung erfolgen.
(3) Bei Notdiensteinsätzen kommt der Vertrag mit der telefonischen Beauftragung
zustande. Der Auftragnehmer nennt vor der Anfahrt den zu erwartenden Preisrahmen.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der
Auftragsbestätigung.
(2) Ein verbindlicher Festpreis für Sanierungsleistungen setzt eine vorherige
Kamerabefahrung voraus. Ohne diese kann der Auftragnehmer lediglich einen unverbindlichen
Kostenrahmen nennen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- die zu bearbeitenden Anlagen zugänglich sind,
- Strom- und Wasseranschluss zur Verfügung stehen, soweit erforderlich,
- eine Abstellmöglichkeit für die Einsatzfahrzeuge in zumutbarer Nähe vorhanden ist,
- vorhandene Bestandsunterlagen zur Entwässerung übergeben werden,
- vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird, ob chemische Rohrreiniger eingebracht wurden.
(4) Die Angabe nach Absatz 3 letzter Spiegelstrich ist sicherheitsrelevant. Unterbleibt
sie, haftet der Auftraggeber für hieraus entstehende Schäden nach den allgemeinen
Vorschriften.
(5) Mehraufwand, der durch unterlassene Mitwirkung entsteht, wird nach dem vereinbarten
Stundensatz zusätzlich berechnet. Der Auftragnehmer weist auf absehbaren Mehraufwand vor
dessen Entstehen hin.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(2) Für Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen wird
ein Zuschlag berechnet. Die Höhe wird vor der Anfahrt mitgeteilt.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Arbeitslohn wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen, damit der Auftraggeber
die steuerliche Berücksichtigung nach § 35a EStG geltend machen kann. Voraussetzung
hierfür ist die unbare Zahlung; Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
(5) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Ausführung, Termine und Zusatzarbeiten
(1) Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet wurden. Bei Notdiensteinsätzen genannte Anfahrtszeiten sind Richtwerte und
können durch Verkehrslage und Einsatzaufkommen abweichen.
(2) Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Leistungen erforderlich
sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und holt vor deren Ausführung dessen
Zustimmung ein. Ohne Zustimmung werden keine Zusatzarbeiten ausgeführt und berechnet.
(3) Erweist sich ein grabenloses Verfahren nach der Befahrung als technisch nicht
geeignet, teilt der Auftragnehmer dies mit. Ein Anspruch auf Ausführung eines technisch
ungeeigneten Verfahrens besteht nicht.
§ 6 Abnahme
(1) Sanierungsleistungen sind abzunehmen. Die Abnahme erfolgt nach Vorlage der
abschließenden Kameradokumentation und, soweit vereinbart, des
Dichtheitsprüfprotokolls.
(2) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber die Kameraaufnahmen vor und nach der
Sanierung, das Protokoll der Aushärtung, das Dichtheitsprüfprotokoll sowie Angaben zum
verwendeten System.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Bauwerksleistungen beträgt
die Verjährungsfrist fünf Jahre, für sonstige Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme.
(2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung
entstehen, insbesondere durch das Einleiten von Stoffen, die nicht in die Entwässerung
gehören, oder durch Einwirkungen Dritter.
(3) Der Auftragnehmer schuldet die Sanierung des beauftragten Abschnitts. Schäden an
nicht beauftragten Abschnitten derselben Anlage sind hiervon nicht erfasst.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also
einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf —
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Stornierung und Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. Der
Auftragnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich
ersparter Aufwendungen.
(2) Wird ein vereinbarter Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder ist die
Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausführbar, kann der
Auftragnehmer die entstandenen Kosten für Anfahrt und Bereitstellung berechnen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
geworden sind.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der
Datenschutzerklärung.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz
zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht
entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
